Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweis: Texte, welche wie folgt markiert sind
gelten zusätzlich nur für Unternehmer iSv § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen

1) Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Kundenbestellungen werden dadurch rechtsverbindlich angenommen, daß innerhalb von 2 Wochen eine Auftragsbestätigung oder Rechnung übersandt wird oder aber die bestellte Ware zur Auslieferung gelangt. Mit Eigenschaftsbezeichnungen sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien verbunden.

2) Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Ruhwinkel. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart worden sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. Unsere Lieferungen sind, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto (außer Bücher) und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten und von uns anerkannt sind oder aber rechtskräftig festgestellt worden sind. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe geltend zu machen. Können wir einen höheren Zinsschaden nachweisen, kann dieser geltend gemacht werden. Finden gegen den Besteller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen statt, wird über sein Vermögen Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, so sind wir berechtigt, Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen in Höhe des Kaufpreises bzw. vereinbarten Werklohnes abhängig zu machen.

3) Lieferzeiten
Terminwünsche des Kunden, die rechtzeitig benannt werden, versuchen wir zu berücksichtigen. Liefertermine sind jedoch, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, unverbindlich. Üblicherweise fertigen wir innerhalb von 48 Stunden nach Zurverfügungstehen der gewünschten Ware zuzüglich der Zeitdauer des Frachttransportes. Pflanzenaufträge bearbeiten wir in der Reihenfolge des Einganges. Frühestens 14 Tage nach Ablauf eines unverbindlich benannten Liefertermins ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Frist von wenigstens weiteren 14 Tagen zur Belieferung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurück tritt. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind, falls uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, auf 50 % des Preises der bestellten Ware beschränkt. Für höhere Gewalt, insbesondere Lieferverzögerungen durch Streiks, haben wir nicht einzustehen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller von Interesse sind. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

4) Eigentumsvorbehalt
a.Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren so lange vor, bis sie bezahlt worden sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller trotz entsprechender Fristsetzung von 10 Tagen sich nicht vertragsgemäß verhält.
b.Der Eigentumsvorbehalt dient im kaufmännischen Geschäftsverkehr sowie im geschäftlichen Kontakt mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Besicherung aller Ansprüche, die sich aus der Geschäftsverbindung des Bestellers mit unserer Firma ergeben und in Zukunft ergeben werden. Der Eigentumsvorbehalt hat deshalb Bestand, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.
c.Wenn unser Eigentumsrecht durch die Veräußerung der Ware untergeht, so gehen sämtliche – auch zukünftige – Ansprüche unserer Abnehmer, die für diese aus der Veräußerung der von uns bezogenen Waren erwachsen, mit der Entstehung der Ansprüche auf uns über und gelten im Voraus an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Die abgetretenen Ansprüche treten an die Stelle des Wareneigentumsvorbehaltes und dienen denselben Zwecken wie unter Punkt b angegeben, also zur Sicherung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Die Abtretung von Forderungen wird der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der Forderungen, die uns gegen den Besteller zustehen, zzgl. Eines Sicherheitsaufschlages von 5%. Wir verpflichten uns zur Rückabtretung jeweils in Höhe der uns gegenüber getilgten Forderung gegen den Besteller.
d.Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß, wenn die Ware be- und verarbeitet und/oder vermischt oder sonstwie verändert worden ist. Be- und Verarbeitung erfolgen in unserem Namen und für uns. Unser Kunde kann sich nicht auf § 950 BGB berufen. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht das Miteigentum an der neu entstandenen bzw. vermischten Sache uns zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten/vermischten Sachen. Maßgeblich für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung.
e.Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange, wie er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gem. Punkt c. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
f.Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekannt zu geben, wie auch wir zur Anzeige unwiderruflich berechtigt sind. Der Käufer ist verpflichtet, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
g.Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Käufers begründet, so erlöschen unsere Eigentumsvorbehalte nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Entsprechendes gilt bis zur endgültigen Bankgutschrift bei Scheckbegebungen.
h.Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der übersteigenden Sicherungen verpflichtet. Es unterliegt unserer Wahl zu entscheiden, welche Sicherheiten freigegeben werden. i.Von einer Pfändung oder sonstigen Gefährdung unserer Vorbehaltsrechte muss uns der Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen.


5) Transport, Frachtkosten und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten. Die Wahl des Transport-, Beförderungs- und Schutzmittels bleibt uns haftungsfrei überlassen, falls der Käufer nicht besondere Anweisungen gibt. Grundsätzlich liefern wir per Spedition, Waren bis 30 kg gelangen regelmäßig per Paketdienst zur Auslieferung Transport- und Verpackungskosten berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Lieferung frei Baustelle / frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, so wird am Fahrzeug abgeladen. Pflanzen werden nach Sorten verpackt und etikettiert. Der Versand von Wasserpflanzen ist vegetationsabhängig.

6) Mängelrügen und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.
Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden (sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen) gelten die §§ 377 ff. HGB.
Bei Transportschäden ist sofort eine entsprechende Bestätigung des anliefernden Transportunternehmens einzuholen und uns zur Verfügung zu stellen. Nicht offenkundige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung, anzuzeigen. Rechtzeitig und berechtigt gerügte Fehlmengen werden wir nachliefern. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Für die Ansprüche auf Nacherfüllung und Schadenersatz gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

6.a) Schlichtung
Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Fax: 07851/7957941, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de teilzunehmen.

7) Anlage von Bepflanzungen, Teichen und Tümpeln, bewachsenen Dächern und Kläranlagen sowie Erbringung sonstiger werkvertraglicher Leistungen
Die Ausführung solcher Aufträge erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Der Text der VOB steht in unserer Firma zur Einsichtnahme zur Verfügung. Textausgaben der VOB sind im Buchhandel erhältlich.

8) Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrage ergebenen Verpflichtungen ist Ruhwinkel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

9) Schriftform, abweichende Vereinbarungen, entgegenstehende Einkaufsbedingungen sowie Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
Vereinbarungen, insbesondere soweit sie die vorstehenden Bedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
Etwaigen anders lautenden Einkaufsbedingungen bzw. Auftragsbedingungen des Bestellers wird hiermit, auch im Voraus für alle zukünftigen Geschäfte, ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.