Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht beschreibt die Aufgabe von Planern, Unternehmern und Auftraggebern. So ist bei Baustellen die Sicherung während der Bauphase Aufgabe von Planer und Unternehmer, nach Fertigstellung des Bauwerks ist es Aufgabe des Auftraggebers. Besonders trifft dies bei Teichen zu, die stets vor unbefugtem Eindringen geschützt werden sollten. Auch der Gartenteichbesitzer hat eine Verkehrssicherungspflicht. Selbst dann, wenn sich der Teich auf seinem Privatgrundstück befindet. Gerade Spielende Kinder aus der Nachbarschaft sind hier gefährdet. Jeder Teich sollte deshalb mit geeigneten Maßnahmen vor unbeaufsichtigtem Zutritt geschützt werden. Ideal eignet sich hierfür ein Staketenzaun, da dieser durch seine Bauform das Überklettern deutlich erschwert. Zwar sind auch die Eltern von Kindern haftbar, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzten, doch wer möchte sich schon auf das Ergebnis eines Rechtsstreites verlassen, wenn ein fremdes Kind auf dem eigenen Grundstück zu Schaden gekommen ist.